| Telefon: | +43 7763 2241 0 |
| Fax: | +43 7763 2810 |
| Hotline (Österreich): | 0800 210 200 |
| Hotline (International): | 00800 210 200 20 |
| Homepage: | www.josko.at |
| E-Mail: | office@josko.at |
| Firmenbuchnummer: | 111546p |
| Firmenbuchgericht: | Landsgericht Ried im Innkreis |
| Behörden gem. ECG: | BH Schärding/Inn |
| UID: | ATU 239 15 404 |
Verkaufs- und Lieferbedingungen
(die unterstrichenen Bedingungen geltennicht bei Verträgen, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen)
1. ALLGEMEINES1.1 Vertragsinhaltist nur, was auf diesem Vertragsformular schriftlich festgehalten od. von unsschriftlich bestätigt ist.
1.2 Unsere Vertretersind berechtigt, für uns Vertragsabschlüsse vorzunehmen; sie sind jedoch nichtinkassoberechtigt. An unser Angebot sind wir 14 Tage ab Ausstellungsdatumgebunden. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Besteller daran 8 Tageab Zugang des Angebotes gebunden.
1.3 Einkaufsbedingungendes Bestellers verpflichten uns nur dann, wenn wir deren Geltung schriftlichanerkannt haben.
1.4 Ergänzend geltendie „Qualitätsrichtlinien Fenster, Außentüren und Fassadenelemente“ der„Plattform Fenster und Fensterfassade“ der ÖsterreichischenBundeswirtschaftskammer in der im Vertragsabschlusszeitpunkt gültigen Fassung. Diese sind im Internet unter www.josko.at jederzeit abrufbar undwerden auf Wunsch dem Kunden in schriftlicher Form übermittelt.
1.5 Sollten einzelneBestimmungen dieser Verkaufs- u. Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibendie übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch einerechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck derunwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und die redliche Vertragsparteienin Kenntnis der Unwirksamkeit der zu ersetzenden Bestimmung vereinbart hätten.
2. LIEFERFRIST UNDLIEFERUNG
2.1 Die in derBestellung angegebene voraussichtliche Lieferfrist ist nicht verbindlich. Eineverbindliche Lieferfrist kann erst nach Vorplanung und Auftragserfassung durchuns im Werk , spätestens jedoch 6 Wochen nach der Bestellung zugesagt werden(ausgenommen: Planmaßaufträge). Die Lieferfrist verlängert sich um jenen Zeitraum,in dem der Besteller Angaben, die er nach der getroffenen Vereinbarung unsgegenüber zu machen hat und die für unsere Lieferung erforderlich sind, nichtoder nicht vollständig macht.
2.2 Änderungen einerBestellung werden von uns akzeptiert, sofern sie für uns durchführbar sind,können aber Preis- und Lieferterminanpassungen zur Folge haben.
2.3 Sofern nichtausdrücklich Gesamtlieferung vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Lieferungauch in Teilen durchzuführen.
2.4 Sollte die Fristzur Bekanntgabe der Lieferfrist (siehe 2.1) oder die Lieferfrist um mehr als 14Tage überschritten werden, so ist der Besteller nach schriftlicher Mahnung bzw.Nacherfüllungsverlangen und Setzung einer 14tägigen Nachfrist berechtigt, durchschriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegenNichterfüllung oder Verspätung ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzmöglich. Sofern ausdrücklich eine Pönale vereinbart wurde, ist diese mithöchstens 5 % der Nettoauftragssumme insgesamt begrenzt.
2.5 Unvorhergesehene,von uns nicht zu vertretende Lieferhindernisse (Streik, Ausfall vonMaterialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Fälle vonhöherer Gewalt usw.) berechtigen uns zu einer Verlängerung der Lieferfrist umhöchstens zwei Monate. Im übrigen gilt nach Ablauf der Lieferfrist der 2.4 mitder Maßgabe, dass eine etwaige Pönale zur Gänze entfällt.
2.6 Wir liefern biszur ersten, leicht erreichbaren, ebenerdigen, geeigneten Lagerfläche, die vomBesteller vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen ist. Vertragen und Montierennur bei schriftlicher Vereinbarung gegen Verrechnung.
2.7 Für die freie undgefahrlose Zufahrt (mit 16t LKW, Höhe 4m) bis unmittelbar zur Abladefläche undfür die sorgfältige Lagerung der Elemente insbesondere im Hinblick aufDiebstahl, Feuchtigkeitsschäden und Beschädigungen, hat der Besteller zusorgen. Bei Elementen über 150kg Gewicht hat der Besteller für geeignete Helferbeim Abladen zu sorgen.
2.8 Der Besteller hatdafür Sorge zu tragen, dass er oder eine Vertretungsperson die Lieferungübernimmt. Die Ware ist beiAblieferung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Beschädigte Verpackungen,Kratzer, Druckstellen, Dellen, Abschürfungen etc. sind bei nicht vollständigverpackter Ware (insbesondere Fenster, Klappläden, Rollläden, etc.) sofort beiAblieferung bei sonstigem Anspruchsverlust zu reklamieren.
2.9 Nimmt derBesteller die vertragsmäßig bereitgestellte Ware zum vertraglich vereinbartenZeitpunkt nicht an, sind wir berechtigt vollständige Zahlung zu verlangen unddie Einlagerung der Ware und allfällige Neuzustellung auf Kosten und Gefahr desBestellers vorzunehmen.
3. GEWÄHRLEISTUNGUND SCHADENERSATZ
3.1 Der Besteller hatbei sonstigem Anspruchsverlust jede Lieferung unverzüglich, jedenfalls aber vorEinbau oder Weiterverarbeitung auf sichtbare Mängel zu überprüfen undfestgestellte Mängel schriftlich in detaillierter Weise ebenso unverzüglich,spätestens binnen 10 Tagen, zu rügen. Auf die Einrede der mangelnden Rügekönnen wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn wir sie außergerichtlichnicht erhoben haben.
3.2 Verdeckte Mängelsind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich nach ihrer Entdeckung zurügen, sofern die Rüge innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt.
3.3 Wir könnenGewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oderPreisminderung erfüllen. Der Besteller verzichtet auf die Wandlung desVertrages. Die Verbesserung erfolgt nach unserer Wahl am Lieferort oder imWerk.
3.4 Schadenersatzansprücheaus Sach- und Vermögensschäden uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern unsnicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Die Höhe derSchadenersatzansprüche ist mit dem Wert der gelieferten Ware (Teilware)beschränkt. Für reine Vermögensschäden haften wir nicht.
3.5 3.4 gilt auch fürsämtliche vorvertraglichen Schutzbestimmungen unsererseits, etwa Warnpflichtoder Aufklärungspflicht.
3.6 DieGewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung und beginnt mit dem Tag derAnlieferung unserer Produkte an der vereinbarten Lieferadresse. Die Geltung von§ 924 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen. Ersatzlieferungen oder Mängelbehebungenverlängern, hemmen oder unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht.Rückgriffsansprüche nach § 933b ABGB gegen uns sind ausgeschlossen. DieGeltendmachung von Mängeln berechtigt den Besteller nicht zur Einrede des nichterfüllten Vertrages und zur Änderung von Zahlungsbedingungen.
4. ZAHLUNG
4.1 Bei schuldhaftemZahlungsverzug sind wir berechtigt 8% Verzugszinsen zu berechnen. Überdies sinduns diesfalls sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgungerforderlichen, in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderungstehenden Mahn- und Anwaltskosten zu ersetzen
4.2 Der Bestellererklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen die er leistet, zuerstauf Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital verrechnetwerden.
4.3 BeiZahlungsverzug oder Hervorkommen solcher Umstände in den wirtschaftlichenVerhältnissen des Bestellers, die unsere Forderungen als nicht mehr ausreichendgesichert erscheinen lassen (Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisungder Eröffnung mangels ausreichenden Vermögens, Bewilligung einesExekutionsverfahrens wegen offener Zahlungsverpflichtung), sind wir berechtigt,alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiterenLieferung sofort fällig zu stellen.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 Alle Waren werdenunter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Bezahlungder offenen Forderung unser Eigentum, auch wenn sie bereits montiert sind.
5.2 In Falle derGeltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts ermächtigt uns der Besteller schonjetzt, den Besitz unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen und gewährtuns zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zu unserer Ware.
5.3 Der Besteller hatdie Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware in ordnungsgemäßemZustand zu halten und uns von allfälligen exekutiven Maßnahmen unverzüglich zuinformieren.
5.4 Der Bestellerdarf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßenGeschäftsverkehr und solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist, veräußern.Dabei ist er verpflichtet, seinerseits Eigentumsvorbehalt mit dem Drittkäuferzu vereinbaren und tritt diesen schon jetzt an uns ab. Die durch denWeiterverkauf der Ware entstehende Forderung gegen Dritte werden vom Bestellerschon jetzt mit allen Nebenabreden bis zur Höhe der uns zustehendenKaufpreisforderung samt Zinsen und Kosten zahlungshalber an uns abgetreten,wobei wir berechtigt sind, die Abtretung der Forderung offenzulegen.
5.5 Der Bestellerverzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Das gilt nicht gegenüberVerbraucher für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit für Gegenforderungen, dieim rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlichfestgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucherdie Möglichkeit zur Aufrechnung.
5.6 Reklamationberechtigt nicht zur Rückbehaltung des Rechnungsbetrages. Für Verbrauchergilt, dass diese nur dann Ihre Zahlung verweigern können, wenn wir dieLieferung nicht vertragsgemäß erbracht haben oder die Erbringung durch eineVerschlechterung der Vermögensverhältnisse, die ihnen zum Zeitpunkt desVertragsabschlusses nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten,gefährdet ist.
6. PREISGARANTIE,STORNO, RÜCKTRITTSRECHT
6.1 Wir gewährenPreisgarantie bei Auslieferung innerhalb 6 Monaten ab Bestelldatum. Erfolgtdie Lieferung aus Gründen, die in der Sphäre des Bestellers liegen, nach diesemZeitpunkt, werden die zum Lieferzeitpunkt aktuellen Preise verrechnet.
6.2 Bei Bestellung„auf Abruf“ ist der gewünschte Liefertermin mindestens 4 Monate vorherbekanntzugeben. Wird die Ware nicht zur Lieferung innerhalb von 2 Jahren abBestelldatum abgerufen, so können wir vom Vertrag zurücktreten und eineStornogebühr in Höhe von 30% der Auftragssumme verrechnen.
6.3 Im Falle eines unberechtigtenVertragsrücktrittes durch den Besteller sind wir berechtigt, entweder denerlittenen Schaden und entgangenen Gewinn, oder eine Stornogebühr von 30% zuverlangen, ohne das wir einen konkreten Schadensnachweis zu erbringen haben.
6.4 Die Stornogebührunterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
6.5 Belehrung überRücktrittsrecht: Der Käufer kann innerhalb einer Woche nach Zustandekommen desVertrages von diesem zurücktreten, wenn er Verbraucher ist und seineVertragserklärung nicht in unseren Geschäftsräumen oder Messestand abgegebenhat.
7. ERFÜLLUNGSORT UNDGERICHTSSTAND
7.1 Erfüllungsort fürbeide Teile ist Kopfing. Für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist dassachlich zuständige Gericht in A-4910 Ried im Innkreis zuständig.
7.2 Anzuwenden ist österreichischesRecht. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
WICHTIGEHINWEISE ZU UNSEREN PRODUKTEN
·Holzist ein Naturprodukt. Daher sind leichte Farbunterschiede zu unseren Mustern,beim Zusammenbau einzelner Profile, bei Nachbestellungen, sowie leichteUnebenheiten des Holzes bedingt durch seine Struktur, unvermeidbar und keinMangel, sondern Zeichen der Echtheit des Werkstoffes Holz. Auch bei Kunststoffund bei Aluminium können werkstoff- und herstellungsbedingt, leichteFarbschwankungen auftreten.
·Elementeaus Holz die ohne Endbeschichtung (Dickschichtlasur) bestellt werden, werdenohne Zwischenschliff geliefert. Eine geeignete Oberflächenbeschichtung istunverzüglich vorzunehmen. Für Schäden aus nicht erfolgter oder mangelhafterOberflächenbehandlung haften wir nicht.
·BeiIsolierglasfenstern kann es bedingt durch äußere Einflüsse zu Tauwasserbildung(z.B. an Rahmen, an beiden Seiten der Verglasung, an Beschlägen, etc.) kommen.Diese äußeren Einflüsse liegen nicht in unserem Bereich, daher stelltTauwasserbildung keinen Mangel dar.
·Einbausprossenim Isolierglas können beweglich sein bzw. teilweise am Glas anliegen. BeiErschütterungen der Glaseinheit kann es dadurch zu leichtem Klirren kommen ohnedas dies einen Mangel darstellt.
·Isolierglaskann auch ohne sichtbare Einflüsse spontan brechen. Tritt dies innerhalb 6Monaten nach Lieferung auf, wird dies von uns kostenlos behoben, wenn keinemechanische Einwirkung sichtbar ist. Nach dieser Zeit - bis zum Ablauf derGewährleistungsfrist - erfolgt eine Erledigung nur dann kostenlos, wenn dasVorliegen eines Mangels bei Lieferung bewiesen ist.
·WICHTIG:BAUTEILE AUS HOLZ DÜRFEN NICHT EINER RAUMLUFTFEUCHTIGKEIT VON ÜBER 55%AUSGESETZT WERDEN! KONDENSWASSER AM GLASRAND IST EIN ZEICHEN ZU HOHER RAUMLUFTFEUCHTIGKEIT.Nichtbeachtung führt zu dauerhaften Schäden an Holzverbindungen,Glashalteleisten und Oberfläche!
·Beiunseren Produkten „FixFrame, Hebeschiebetüren Platin bzw. Schiebe- undTerrassentüren Platin“ weicht unsere technische Lösung hinsichtlich derBodenanschlüsse von der ÖNORM B 7220 ab, womit sich der Besteller einverstandenerklärt. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers werden dadurch nichtbeeinträchtigt.
·SofernFixFrame im Auftrag enthalten ist, weisen wir darauf hin, dass das FixFrame –System voraussetzt, dass die Durchbiegung des Baukörpers (Bodenplatten- bzw.Deckendurchbiegung sowie Durchbiegung hiermit verbundener statisch tragenderElemente wie z.B. Querbalken etc.) max. 5 – 7 mm beträgt. Andernfalls kommt esinsbesondere zu Funktionsstörungen der öffenbaren Elemente. Bei Überschreitungdieser Werte gehen sämtliche hieraus resultierenden Beeinträchtigungen undSchäden (z.B. Glasbruch etc.) zu Lasten des Bestellers.
Beachten Sie die wichtigen Informationen des „JOSKO-Servicepass“ der zujedem Auftrag übergeben wird. Er kann auch von JOSKO angefordert werden. DieNichtbeachtung dieser Informationen kann zu Schäden führen, für die JOSKO nichthaftet. Stand November 2010